Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der SCHERLER AG

1. Geltungsbereich

 

1.1  Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der SCHERLER AG, Luzern (nachfolgend "SCHERLER" genannt) und ihren Kunden (nachfolgend Auftraggeber genannt).

 

1.2  Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Aufträge zwischen SCHERLER und dem Auftraggeber, sofern keine abweichenden Vereinbarungen getroffen werden. 

 

1.3  Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn SCHERLER diesen ausdrücklich und schriftlich zustimmt.

 

2. Leistungsumfang

 

2.1  SCHERLER erbringt Ingenieurdienstleistungen in den Bereichen Gebäudetechnik, Energieversorgung und Brandschutz gemäss Angebot bzw. schriftlicher Vereinbarung.

 

2.2  Der genaue Leistungsumfang wird im jeweiligen schriftlichen Einzelvertrag oder in der Offerte festgelegt.

 

2.3  Leistungen, welche bei Vertragsabschluss  nicht abschliessend definiert werden, gelten als Zusatzleistungen, welche im Zeitaufwand nach den gültigen  Stundenansätzen der SCHERLER AG  verrechnet werden. Inhalt und Umfang  dieser Leistungen werden vor deren  Ausführung  angemeldet und erfordern eine Beauftragung, wobei sowohl die  Anmeldung als auch die Beauftragung in  einer Form erfolgen müssen, die den  Nachweis durch Text ermöglicht.

 

2.4  SCHERLER ist befugt, für die Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten auf eigene  Kosten Dritte beizuziehen, sofern dies für  die sachgerechte Erledigung des Auftrags erforderlich ist. SCHERLER verpflichtet diese Dritten zu vertraulicher Behandlung der Kenntnisse, welche sie durch diesen  Beizug erlangen.

 

2.5  SCHERLER setzt Schlüsselpersonen nach Möglichkeit in den vorgesehenen Rollen ein. Sollte ein Einsatz nicht gewährleistet werden können, wird SCHERLER mit vorgängiger Information an den  Auftraggeber eine gleichwertig qualifizierte Person einsetzen.

 

2.6  SCHERLER ist nicht für die Folgen von Weisungen des Auftraggebers verantwortlich, wenn dieser trotz Abmahnung in schriftlich nachweisbarer Form auf seiner Weisung beharrt.

 

2.7  Beharrt der Auftraggeber trotz Abmahnung darauf, Sicherheitsregeln nicht einzuhalten, kann SCHERLER, um ihre Haftung gegenüber Dritten auszuschliessen, ihr Mandat niederlegen. Eine Schadenersatzpflicht gegenüber dem Auftraggeber wegen Kündigung zur Unzeit ist diesfalls ausgeschlossen.

 

2.8  Mit der Übergabe der Pläne/Dateien an den Auftraggeber gilt die Leistung von SCHERLER als erfüllt.

 

3. Vertragsschluss

 

3.1  Der Vertrag kommt durch die Auftragserteilung an SCHERLER oder Unterzeichnung des Vertrages zustande.

 

3.2  Wird SCHERLER nach Abgabe einer Offerte aufgefordert, mit der Erbringung der offerierten Leistungen zu beginnen, gilt die  Offerte, inklusive deren Bedingungen und  Konditionen (wozu die vorliegenden AGB gehören), als akzeptiert. Allfällige abweichende Vereinbarungen entfalten ihre Wirkung erst ab der gültigen Vertragsunterzeichnung durch beide Parteien, oder, sofern die Auftragserteilung von der Offerte abweicht, durch schriftlich nachweisbare Zustimmung der SCHERLER zu den abweichenden Bestimmungen.

 

3.3  SCHERLER kann vor Aufnahme der Leistungen eine angemessene Akontozahlung als Vorauszahlung für definierte Leistungen verlangen. Die Höhe und der Fälligkeitstermin der Akontozahlung werden im Angebot oder in der Auftragsbestätigung festgelegt.

 

3.4  Wird ein Auftrag vorzeitig abgebrochen, so erfolgt durch SCHERLER die Abrechnung der bis zum Abbruch erbrachten Leistungen auf Basis der im Angebot genannten Stundenansätze. Angefangene Leistungsphasen können vollumfänglich in Rechnung gestellt werden.

 

4. Preise und Zahlungsbedingungen

 

4.1  Es gelten die vereinbarten Preise gemäss Angebot, Auftragsbestätigung oder Vertrag, wobei der Vertrag der Auftragsbestätigung sowie dem Angebot und die Auftragsbestätigung dem Angebot vorgeht.

 

4.2  SCHERLER ist berechtigt, die vereinbarten Preise im Falle von nach Vertragsschluss eintretenden Teuerungen anzupassen. Die Berechnung für den Teuerungsausgleich richtet sich nach den Empfehlungen der jeweils geltenden SIA Norm 126, wobei der Basiswert der Landesindex der Konsumentenpreise (LIK) zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ist. Die Parteien können sich auf eine  alternative Teuerungsberechnung einigen.

 

4.3  Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Allfällige Anpassungen von Rechnungen haben keinen Einfluss auf den ursprünglichen Zahlungstermin.

 

4.4  Bei Zahlungsverzug ist SCHERLER berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5.0 % p.a. sowie Mahngebühren in der Höhe von CHF 50 zu erheben. SCHERLER behält sich das Recht vor, die Leistungserbringung bei Zahlungsverzug einzustellen.

 

4.5  SCHERLER ist berechtigt, Teilzahlungen für erbrachte Leistungen in Rechnung zu stellen.

 

5. Termine und Fristen

 

5.1  SCHERLER erbringt die Dienstleistungen innerhalb des vertraglich vereinbarten Zeitraums, es sei denn, die Erfüllung verzögert sich aus nicht von SCHERLER zu vertretenden Gründen. SCHERLER übernimmt keine Haftung für Verzögerungen.

 

5.2  Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf Schadenersatz aufgrund von Terminüberschreitungen.

 

5.3  Verlängert sich die Projekt- oder Vertragsdauer aus Gründen, die nicht von SCHERLER zu vertreten sind, so schuldet die Auftraggeberin eine angemessene zusätzliche Vergütung für den Mehraufwand.

 

6. Kündigung

 

6.1  Im Falle eines groben Verstosses durch eine der beiden Parteien gegen eine wesentliche Vertragspflicht kann die andere Partei, soweit der Mangel innerhalb einer Frist von 30 Tagen nicht behoben wurde, bei Fehlen einer gütlichen Einigung, den Vertrag auflösen. Die Frist von 30 Tagen beginnt mit der Zustellung des eingeschriebenen Briefes, in dem der Mangel beschrieben wurde, SCHERLER ist zudem vorbehaltlos berechtigt, den Vertrag mit dem Auftraggeber aufzulösen, wenn der Auftraggeber eine Rechnung der SCHERLER AG nach einmaliger Mahnung innert sieben Tagen seit zugestellter Mahnung nicht vollständig bezahlt. Im Falle einer Vertragsauflösung ist das Honorar der SCHERLER AG durch den Auftraggeber bis zum Tag der Vertragsauflösung geschuldet. Ist die Kündigung durch den Auftraggeber zu vertreten, schuldet der Auftraggeber der SCHERLER AG zudem volle Schadloshaltung.

 

6.2  SCHERLER hat das Recht zur ausserordentlichen Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund. Insbesondere dazu zählt ein Zahlungsverzug des Auftraggebers, die Verletzung wesentlicher Mitwirkungspflichten durch den Auftraggeber oder die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens des Auftraggebers. Die Auflösung des Vertrages wegen nicht vollständiger Bezahlung einer Rechnung stellt ungeachtet des Zeitpunktes keine Kündigung zur Unzeit dar. 

 

6.3  Unberührt bleiben die gesetzlichen Kündigungsrechte beider Parteien.

 

7. Gewährleistung und Haftung

 

7.1  SCHERLER gewährleistet eine sorgfältige Ausführung der Leistungen nach bestem Wissen und Gewissen.

 

7.2  Die Haftung von SCHERLER für indirekte Schäden und Folgeschäden ist ausgeschlossen.

 

7.3  Die Haftung ist in den übrigen Fällen auf die Deckungssumme der aktuellen Haftpflichtversicherung von SCHERLER beschränkt.

 

7.4  Bei Geltendmachung von Haftungsansprüchen durch den Auftraggeber entbindet dies nicht von seiner Zahlungsverpflichtung für die erbrachten Leistungen. Eine Verrechnung ist unzulässig.

 

7.5  Der Auftraggeber ist verpflichtet, Mängel unverzüglich nach Entdeckung schriftlich zu rügen.

 

8. Geistiges Eigentum

 

8.1  Alle Rechte an den von SCHERLER erstellten Plänen, Fachmodellen, Berechnungen und sonstigen Daten und Unterlagen verbleiben ausschliesslich bei SCHERLER.

 

8.2  SCHERLER kann ihr Werk unter Wahrung der Interessen des Auftraggebers veröffentlichen. Es steht ihr auch das Recht zu, in entsprechenden Veröffentlichungen des Auftraggebers oder Dritter als Urheber genannt zu werden. Das Urheberrecht an ihrem Werk verbleibt bei SCHERLER. Als Werke gelten Pläne, Berechnungen und auch Entwürfe sowie Teile von Werken, sofern es sich um geistige Schöpfung mit individuellem Charakter handelt.

 

8.3  Der Kunde oder, sofern dies eine andere Person ist, der Endnutzer des jeweiligen Projektes erhält ein nicht übertragbares Nutzungsrecht an den erstellten Unterlagen für den vereinbarten Zweck. Jede weitergehende Nutzung bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von SCHERLER.

 

9. Vertraulichkeit und Aufbewahrung

 

9.1  Kenntnisse aus der Auftragsbearbeitung behandelt SCHERLER vertraulich. Ohne anderslautende Vereinbarung ist SCHERLER befugt, den Namen des Auftraggebers sowie einen kurzen Leistungsbeschrieb inkl. Abbildung oder Foto in ihren Referenzlisten sowie auf der Webseite und den sozialen Medien anzugeben.

 

9.2  Der Kunde ist verpflichtet, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen Informationen vertraulich zu behandeln.

 

9.3  Mit Bezahlung des Honorars steht dem Auftraggeber und, sofern dies eine andere Person ist, dem Endnutzer das Recht zu, die Arbeitsergebnisse von SCHERLER für den vereinbarten Zweck zu verwenden.

 

9.4  SCHERLER bewahrt die Dokumente in digitaler Form während zehn Jahren ab Beendigung des Auftrags auf. Diese Dokumente verbleiben im Eigentum von SCHERLER. Nach zehn Jahren werden die Dokumente vernichtet.

 

10. Datenschutz

 

10.1  SCHERLER ist berechtigt, die Daten des Auftraggebers im Rahmen der Geschäftsbeziehung zu speichern und anderweitig zu bearbeiten.

 

11. Schlussbestimmungen

 

11.1  Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder unvollständig sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

 

11.2  Jegliche Rechtsbeziehungen der beiden Parteien unterstehen dem Schweizer Recht. Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist am Standort der beauftragten SCHERLER Niederlassung. SCHERLER ist berechtig, auch am Sitz der SCHERLER AG Luzern zu klagen.

 

Stand: 1. April 2025

 

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