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smarter mit SCHERLER - Brandschutzplanung Neubau Pflegewohntrakt BFVI Horw

So wird das künftige Areal aussehen: links der neue Pflegetrakt, rechts das bestehende Pflegeheim («Hochhaus») und davor die Werkstätte.So wird das künftige Areal aussehen: links der neue Pflegetrakt, rechts das bestehende Pflegeheim («Hochhaus») und davor die Werkstätte.
© Jäger Egli Architekten AG, Emmenbrücke© Jäger Egli Architekten AG, Emmenbrücke
© Jäger Egli Architekten AG, Emmenbrücke© Jäger Egli Architekten AG, Emmenbrücke

Im Sommer 2022 wurde das Baugesuch für den Neubau des Pflege- und Wohntraktes «Blickfeld» in Horw eingereicht. SCHERLER wurde vom Blinden-Fürsorge-Verein Innerschweiz beauftragt, mit seinem Fachplaner-Team das Brandschutzkonzept zu erarbeiten.

Dank der guten Zusammenarbeit unter den verschiedenen Arbeitsgattungen und durch den beständigen Austausch mit der Brandschutzbehörde, konnte eine Baueingabe seitens Brandschutzes ohne Verzögerungen und wesentliche Auflagen erwirkt werden.

 

Das neue Pflege- und Wohnheim entsteht auf derselben Parzelle, wie das aktuelle Heim. Um das notwendige Baufeld für den Neubau zu schaffen, muss der Kapellentrakt rückgebaut werden. Das «Hochhaus» wird weiter bestehen bleiben. Zum Schluss werden beide Trakte miteinander verbunden.

 

SCHERLER ist derzeit mit der Ausführungsplanung beschäftigt. Damit die Verbindung vom bestehenden Gebäude zum Neubau fehlerfrei funktioniert, ist vor allem den Schnittstellen besondere Beachtung zu schenken. Es gilt die bestmöglichen Lösungen für die Sicherheit aller zu erarbeiten. Bei einer allfälligen Evakuation von körperlich beeinträchtigten Personen wie in einem Spital oder Pflegeheim gelten andere Bestimmungen als z. B. bei einem «regulären» Bürogebäude. Die Fluchtweganforderungen ändern sich je nach Objekt und Nutzung. In Ausnahmefällen können auch Simulationen und Berechnungsmethoden zur Anwendung kommen. Dies insbesondere bei Räumen mit grosser Personenbelegung oder ungewöhnlicher Raumhöhe (Atrium).

 

Nebst dem baulichen Brandschutz darf in solchen Gebäuden der technische und organisatorische Brandschutz auf keinen Fall vernachlässigt werden. Deshalb werden Lüftungspläne, Brandmeldepläne, Notbeleuchtungspläne usw. überprüft, um deren Übereinstimmigkeit mit dem Brandschutzkonzept zu plausibilisieren. Hier kann SCHERLER sein Knowhow nutzen, um den Fachplanern in bestimmten Bereichen weiterführende Ratschläge zu geben, als dies vom normalen QS-Brandschutz Mandat gefordert ist.

 

SCHERLER – immer einen Schritt smarter

 

Weitere Informationen zum geplanten Neubau sind hier zu finden: Neubau (blickfeld-horw.ch)

 

Artikel Luzerner Zeitung vom Oktober 2020: Blindenwohnheim erhält ein neues Gesicht.pdf

 

Artikel Luzerner Zeitung vom Oktober 2021: 211028-LZ-Ausbau-Blindenheim-Horw_-Erst-ein-Drittel-des-Geldes-beisammen.pdf (blickfeld-horw.ch)

 

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