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smarter mit SCHERLER - Vergütungen für erneuerbare Energien

smarter mit SCHERLER - Vergütungen für erneuerbare Energien

Damit die Energieziele 2050 erreicht werden können sowie auch den erwarteten Stromengpässe entgegenzuwirken, werden Photovoltaikanlagen (PVA) immer bedeutender. Um diese zu fördern, stehen 2023 auf Bundesebene 600 Millionen Franken zur Verfügung. Zusätzlich gibt es Förderprogramme einzelner Kantone, Gemeinden und Energieversorger.

Seit Januar 2018 bezahlen alle Schweizer Stromkonsumenten einen Netzzuschlag von 2,3 Rp. /kWh für die Förderung der Stromproduktion aus erneuerbaren Energien, Strom-Effizienzmassnahmen und Gewässersanierungen. Das Geld fliesst in den Netzzuschlagsfonds, aus dem verschiedene Fördermassnahmen finanziert werden. Davon wird 1 Rp. /kWh vom Bund in Form von Einmalvergütungen genutzt. Es gibt Einmalvergütungen für kleine PVA (KLEIV, bis 100 kW) und Einmalvergütungen für grosse Anlagen (GREIV, ab 100 kW), welche maximal 30 % der Investitionskosten von Referenzanlagen betragen. Ab 2023 gibt es zudem die hohe Einmalvergütung (HEIV) für PVA ohne Eigenverbrauch. Sie beträgt bis zu 60 % der Kosten von Referenzanlagen.

 

 

 

Übersicht Einmalvergütung ab 2023

 

Solaranlagen auf Dächern und freistehende Solaranlagen

 

Grundbeitrag pro Anlage

2-5 kW

CHF 200

Leistungsbeitrag pro kW

< 30 kW
< 100 kW
>= 100 kW

CHF 400
CHF 300
CHF 270

Bonus pro kW

Bonus, wenn Neigungswinkel > 75 Grad

Bonus für freistehende Anlagen, wenn Höhe > 1'500 m ü. M.

CHF 100

CHF 250

 

Indach-Solaranlagen

 

Grundbeitrag pro Anlage

2-5 kW

CHF 200

Leistungsbeitrag pro kW

< 30 kW
< 100 kW 

CHF 440
CHF 330

Bonus pro kW

Bonus, wenn Neigungswinkel > 75 Grad

CHF 250

 

Anlagen ohne Eigenverbrauch unter 150 kW

 

Leistungsbeitrag pro kW

CHF 450

 

Ab einer Anlagenleistung von 150 kW wird die HEIV per Auktion vergeben, wobei der Gebotshöchstwert bei 650 CHF/KW liegt. Die Anlage muss dafür während mindestens 15 Jahren ohne Eigenverbrauch betrieben werden. Zum Zeitpunkt der Auktion muss die Anlage baureif sein, darf sich aber noch nicht in Realisierung befinden. Die erste Schweizer Solarauktion fand im Februar 2023 statt. Da es nur wenige Teilnehmende gab, entstand kein Ausscheidungswettbewerb und 9 von 10 Interessenten erhielten ihre geforderte Subvention zugesprochen. Weitere Auktionen sind im Mai, August und November geplant.

 

Eine zusätzliche Einnahmequelle für Anlagenbetreiber ist, den Herkunftsnachweis (HKN) direkt einem Elektrizitätswerk oder über Vermarktungsplattformen zu verkaufen.

 

SCHERLER unterstützen Sie gerne bei der Umsetzung Ihrer Projekte. Mit unserem Fachwissen können wir Sie ganzheitlich beim Auf- oder Umbau von zukunftsgerichteten, ökonomischen und ökologischen Energiekonzepten beraten. Unser Leistungsspektrum umfasst u. a. folgende Bereiche:

 

  • Analyse Eigenbedarf und Optimierung Eigenversorgung
  • Bau- und Fördergesuche / Förderung KEV und EIV
  • Wirtschaftlichkeitsberechnung unter Berücksichtigung von Fördergeldern

 

Weitere Informationen zu unseren Kompetenzen finden Sie auch auf hier unserer Webseite

 

SCHERLER - smart swiss engineering

 


Quellen:

https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-91897.html

https://www.srf.ch/audio/echo-der-zeit/photovoltaik-subventionen-wer-bietet-weniger?partId=12336403

https://pronovo.ch/de/herkunftsnachweise/information/vermarktung-von-strom/

https://pronovo.ch/de/foerderung/einmalverguetung-eiv/auktionen/

https://www.swissolar.ch/topthemen/pv-foerderung/

 

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