Leuchtstofflampen ab 2023 verboten!

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verbotene Leuchtstoff- und Halogenlampen im Detail (Bild © eit.swiss)verbotene Leuchtstoff- und Halogenlampen im Detail (Bild © eit.swiss)

Der Einsatz von Leuchtstofflampen ist ab 2023 verboten. Aufgrund des technischen und wissenschaftlichen Fortschrittes haben die Delegierten der EU-Kommission 2022/284 am 16. Dezember 2021 entschieden, die Verwendung von Leuchtstofflampen für allgemeine Beleuchtungszwecke zu verbieten. Zum Ausschlusskriterium führte der Quecksilbergehalt sowie auch die Energieeffizienz der Leuchtstofflampen gegenüber Alternativtechnologien.

In der Schweiz wurde mit dem Inkrafttreten der EnEV_2020 per 01. September 2021 der Einsatz von T8-Leuchtstofflampen und vielen Halogenlampen verboten. Gemäss der EU-Richtlinie 2011/65/EU dürfen Elektro- und Elektronikgeräte kein Quecksilber mehr enthalten (RoHS, Restriction of Hazardous Substances in electrical and electronic Equipment.) Die Schweiz hat die RoHS mit der Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV) fast vollständig in das nationale Recht übernommen. Mit dieser Ausgangslage gelten die Regelungen der RoHS auch für die Schweiz.

 

Bereits am 24. Februar 2022 wurden im Amtsblatt der EU die Richtlinien der Kommission 2022/284 zu den Ausnahmeregelungen für Quecksilber in Lichtquellen veröffentlicht. Diese Vorgaben sind seit dem 16. März 2022 in Kraft. Die Richtlinie 2022/276 (einseitig gesockelte Kompakt-Leuchtstofflampen für allgemeine Beleuchtungszwecke) und 2022/284 (beidseitig gesockelte Leuchtstofflampen für allgemeine Beleuchtungszwecke) heben die Ausnahmeregelungen für diese Lampentypen für allgemeine Beleuchtungszwecke auf. Mit der Aufhebung der Ausnahmeregelungen für allgemeine Beleuchtungszwecke ist der Einsatz von Leuchtstofflampen wie folgt terminiert:

 

  • Leuchtstofflampen T2 (7 mm)                          Verbot ab 24.02.2023
  • Leuchtstofflampen T5 (16 mm)                        Verbot ab 24.08.2023
  • Leuchtstofflampen T8 (26 mm)                        Verbot ab 24.08.2023
  • Leuchtstofflampen T12 (38 mm)                      Verbot ab 24.02.2023
  • Longlife FL mit Lebensdauer > 25’000h           Verbot ab 24.02.2023
  • Kompakt-Leuchtstofflampen                            Verbot ab 24.02.2023
  • runde Leuchtstofflampen T5                            Verbot ab 24.02.2023

 

Auf Grund dieser Ausgangslage wird der Einsatz von LED-Leuchten heute schon erfolgreich umgesetzt.

 

Aktuell erhält man keinen Ersatz mehr für dieser Leuchtmittel. Deshalb ist es nun höchste Zeit sich um den Ersatz der Beleuchtungsanlage zu kümmern. SCHERLER unterstützt Sie dabei gerne.

 

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